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Häufig gestellte Fragen

Photovoltaik, Wärmepumpe, Förderung: Rund um das Thema Energie gibt es viele Fragen — und meistens sehr individuelle Antworten. Die häufigsten haben wir hier zusammengefasst. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, sprechen Sie uns einfach an.

Was kostet eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus?

Die Kosten hängen von der Anlagengröße, dem Dach und dem gewünschten Umfang ab. Als Orientierung: Eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus liegt inklusive Batteriespeicher typischerweise zwischen 12.000 und 25.000 Euro. ewenso erstellt Ihnen ein individuelles Angebot – auf Basis Ihres Stromverbrauchs, Ihrer Dachfläche und Ihrer Ziele.

Wie lange dauert die Installation einer Photovoltaikanlage?

Die Montage selbst dauert in der Regel zwei bis drei Tage. Bis die Anlage vollständig in Betrieb ist – inklusive Netzanschluss durch den Netzbetreiber und Anmeldung beim Marktstammdatenregister – sollten Sie vier bis sechs Wochen einplanen. ewenso begleitet Sie durch den gesamten Prozess und übernimmt die Kommunikation mit den zuständigen Stellen.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage auch bei einem Ost-West-Dach?

Ja. Ein Ost-West-Dach ist für Photovoltaik gut geeignet – oft sogar besser als ein reines Süddach. Die Anlage produziert morgens und abends gleichmäßiger Strom, was den Eigenverbrauch über den Tag verteilt erhöht. Moderne Wechselrichter und Energiemanagementsysteme sind auf diese Ausrichtung optimiert.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik und Wärmepumpe?

Für Photovoltaikanlagen gibt es KfW-Kredite. Wärmepumpen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert – mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Kombination mit weiteren Effizienzmaßnahmen. Hinzu kommen regionale Programme in NRW. Welche Förderungen in Ihrem Fall kombinierbar sind, klären wir gerne persönlich mit Ihnen. Bei Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp wird die Mehrwertsteuer erlassen. Bei Mehrfamilienhäusern kann dies auch für größere Anlagen gelten (abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten).

Wie gut funktioniert eine Photovoltaikanlage im Winter?

Auch im Winter produziert eine Photovoltaikanlage Strom – zwar weniger als im Sommer, aber etwa 10 % der Jahresleistung werden in den vier Wintermonaten erzeugt. In Kombination mit einem Batteriespeicher und einer Wärmepumpe lassen sich ganzjährig bis zu 70 Prozent des eigenen Energiebedarfs selbst decken.

Wie viel Dachfläche brauche ich für eine Photovoltaikanlage?

Als Faustregel gilt: Pro Kilowatt-Peak Leistung werden etwa sechs bis acht Quadratmeter Dachfläche benötigt. Für ein Einfamilienhaus mit typischem Verbrauch sind 40 bis 60 Quadratmeter eine gute Basis. Bei begrenzter Fläche helfen hocheffiziente Module, das Optimum herauszuholen.

Kann ich eine bestehende Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher erweitern?

In den meisten Fällen ja. Ob und wie eine Erweiterung sinnvoll ist, hängt vom vorhandenen Wechselrichter und der Anlagentechnik ab. ewenso prüft Ihre bestehende Anlage und empfiehlt den passenden Speicher.

Was ist ein Energiemanagementsystem und brauche ich das?

Ein Energiemanagementsystem steuert automatisch, wann welcher Verbraucher im Haushalt mit selbst erzeugtem Solarstrom versorgt wird – zum Beispiel Wärmepumpe, Wallbox oder Waschmaschine. Je mehr Verbraucher Sie haben, desto mehr lohnt sich die Investition. ewenso plant das System als Teil Ihres ganzheitlichen Energiekonzepts.

Wie lange hält eine Photovoltaikanlage?

Hochwertige Photovoltaikmodule sind auf eine Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren ausgelegt. Die meisten Hersteller geben Leistungsgarantien von 25 Jahren., unser Partner SOLARWATT gewährt 30 Jahre Herstellergarantie auf die Module. Wechselrichter und Speicher haben eine kürzere Lebensdauer von etwa 15 Jahren und werden im Laufe des Anlagenbetriebes in der Regel einmal getauscht. Hier wird in den meisten Fällen eine Herstellergarantie von 10 Jahren gewährt.

Muss ich für die Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung beantragen?

In NRW sind Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden und Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

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